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DAG4 - Vorteilhafte Regeln für Regierungen und GeoTLDsVerfasst von krischenowski am Di, 2010-06-01 11:12.
Einfluss von Regierungen auf den GeoTLD-Betrieb Das so genannte Explanatory Memorandum (Link s.u.) zu den Möglichkeiten der Einflussnahme von Regierungen auf den GeoTLD-Betrieb hält folgende Punkte fest:
Ein Entzug des "Support/Non-Objection" der Regierung bedeutet für den Betreiber einer GeoTLD allerdings keine automatisierte Entziehung des Betriebes. Vorlage für Support-Brief Mit dem DAG4 hat ICANN auch eine Vorlage veröffentlicht, wie das so genannte "Statement of Support or Non-Objection", das in jedem Fall für eine erfolgreiche GeoTLD-Bewerbung vom Bewerber mitzubringen ist, aussehen kann. Damit haben die Regierungen von Städten, Bundesländern und Staaten ein Muster an der Hand, das Rechtssicherheit für den Bewerber und die jeweils zuständige Gebietskörperschaft schafft (Seite 89 in DAG4). Zuständigkeiten für den für Support-Brief Hier hat es gegenüber der vorherigen Version eine wichtige Änderung gegeben: Der Bewerber für einen Hauptstadtnamen, wie z. B. für .berlin, benötigt aus Sicht von ICANN alleinig einen Support-Brief der jeweiligen nationalen Regierung: "An application for any string that is a representation, in any language, of the capital city name of any country or territory listed in the ISO 3166-1 standard. In this case, it is anticipated that the relevant government or public authority would be at the national level." Ein Bewerber für einen Stadtnamen benötigt hingegen nur den Support-Brief der jeweiligen Stadtregierung (2.2.1.4.2 Geographical Names Requiring, Seite 65/66 in DAG4). Unklar ist derzeit hingegen, welche(n) Support-Brief(e) ein Bewerber für ein Bundesland (z. B. .bayern oder .nrw) anbringen muss. Es kann davon ausgegangen werden, dass es im Zweifelsfall zwei sein müssen, der des Bundeslandes und der der Bundesregierung. Wir gehen weiterhin davon aus, dass deutsche (Haupt-)Städte nach wie vor den Support der lokalen und nationalen Regierung benötigen. Links
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